Schneeräumen: Wer muss wann und wie räumen? Das sollten Sie wissen
💡 Das Wichtigste in Kürze:
- Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer zum Schneeräumen verpflichtet
- Räumzeiten liegen werktags zwischen 7 und 20 Uhr, sonntags später
- Sand und Splitt sind besser geeignet als Streusalz
- Bei Unfällen durch Schneefall haften Eigentümer bei fahrlässigem Verzicht auf Räumung
Eine kleine Vorbereitung erspart oft viel Ärger: Wer im Süden Deutschlands lebt, kennt das – nach wenigen Zentimetern Neuschnee stellt sich sofort die Frage, wer räumen muss und wie. Die Antwort fällt je nach Wohnlage und Satzung unterschiedlich aus. Dieser Artikel klärt auf, welche Regeln gelten und wie Sie sich richtig verhalten.
Wer ist zum Schneeräumen verpflichtet?
Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer für das Schneeräumen und die Verkehrssicherung verantwortlich. Das gilt für Gehwege, Zufahrten und Parkplätze. In Mietshäusern können diese Pflichten vertraglich auf die Mieter übertragen werden – das regelt meist der Mietvertrag. Häufig wird die Aufgabe auch an einen Hausmeister oder einen Schneeräumdienst delegiert. Wichtig: Auch wenn Sie diese Arbeit abgeben, bleibt die Haftung bei Ihnen. Sie müssen sicherstellen, dass die Räumung ordnungsgemäß erfolgt.
Zu welchen Zeiten muss geräumt werden?
Die Räumzeiten sind nicht bundesweit einheitlich, sondern werden durch die jeweilige kommunale Satzung festgelegt. In den meisten Gemeinden und Städten liegt die Räumpflicht werktags zwischen 7 und 20 Uhr. An Sonntagen und Feiertagen beginnt die Pflicht meist später, oft zwischen 8 und 9 Uhr. Nachts und am frühen Morgen sind Sie daher nicht zur Räumung verpflichtet. Dennoch: Wenn Schneefall in den frühen Morgenstunden beginnt, kann bereits vor 7 Uhr geräumt werden müssen. Informieren Sie sich am besten in Ihrer Gemeinde über die genauen Regeln.
Was muss geräumt werden?
Die Räumpflicht betrifft in erster Linie öffentliche Gehwege vor Ihrem Grundstück, auch Gehwegschneeräumung genannt. Ebenso gehören Hauseingänge, Treppen und Zugänge zur Wohnung dazu. Bei Mehrfamilienhäusern sollten auch Außentreppen und notwendige Wege zu den Mülltonnen oder zum Kellereingang geräumt sein. Private Zufahrten und Parkplätze fallen ebenfalls unter diese Pflicht. Kurz: Überall dort, wo Menschen gehen oder fahren könnten, muss Schnee und Eis entfernt werden.
Welche Streumittel sind erlaubt?
Streusalz ist in vielen Kommunen verboten oder nur in Ausnahmefällen erlaubt, da es der Umwelt und Pflanzen schadet. Sand, Splitt oder Kies sind die besseren Alternativen – sie bieten Trittsicherheit, ohne die Umwelt zu belasten. Auch Schneeräumschieber und Besen sind effektiv und völlig ausreichend. Achten Sie darauf, dass Streumittel nicht auf Grünflächen landen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Mittel zugelassen sind.
Wer haftet bei Unfällen?
Wer einen verschneiten Gehweg nicht räumt und jemand stürzt, haftet in der Regel für Schadensersatz. Die Versicherung prüft, ob Sie fahrlässig gehandelt haben. Eine Ausnahme: Bei plötzlichem, unerwartetem Schneefall sind Sie von der Räumpflicht befreit, solange Sie zeitnah handeln. Eine regelmäßige Pflicht zur Beräumung besteht jedoch während andauernden Schneefalls nicht – Sie müssen nicht ständig räumen. Aber nach Schneefall: räumen Sie zügig und gründlich.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich auch nachts räumen?
Nein, die Räumpflicht ist zeitlich begrenzt. Außerhalb der festgelegten Zeiten (meist ab 20 oder 21 Uhr) müssen Sie nicht räumen. Nachts fallen auch keine Vorwürfe gegen Sie, wenn es glatt wird – sofern Sie tagsüber Ihrer Pflicht nachgekommen sind.
Was passiert, wenn ich nicht räume?
Die Gemeinde kann ein Verwarnungsgeld verhängen oder selbst räumen lassen und die Kosten auf Sie übertragen. Hinzu kommt: Bei Unfällen können Sie haftbar gemacht werden. Das ist finanziell schnell teuer.
Bin ich als Mieter verpflichtet?
Nur, wenn das im Mietvertrag festgehalten ist. Viele Mietverträge regeln dies. Lesen Sie genau nach oder fragen Sie Ihren Vermieter. Handelt der Vermieter nicht, können Sie auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
Schneeräumen ist eine wichtige Verantwortung – nicht nur rechtlich, sondern auch aus Sicherheitsgründen. Kümmern Sie sich rechtzeitig darum, lagern Sie Sand und Schaufel, und informieren Sie sich über die lokalen Regeln in Ihrer Gemeinde. So vermeiden Sie Probleme und Unfälle.